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    Definition
Mediation
 
    Grundlegendes zur Mediation

I n Konzernen sowie der mittelständischen Industrie und freiberuflichen Zusammenschlüssen finden zunehmend
Überlegungen statt, inner- und außerbetriebliche Konflikte durch Mediation und damit außerhalb der
ordentlichen Gerichtsbarkeit zu lösen.

Auch im Gewerblichen Rechtsschutz erobert sich die Mediation mittlerweile einen festen Platz zur Beilegung der
auf diesem Rechtsgebiet auftretenden Konflikte beispielsweise im Patent-, Marken-, Geschmacksmusterrecht
oder im Arbeitnehmererfinderrecht. Grundsätzlich ist der gesamte Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes
einschließlich aller Verwertungs- und Übertragungsverträge der Mediation zugänglich.

Was bedeutet Mediation?

Darunter wird zusammengefasst ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren verstanden, bei welchem die
streitenden Parteien, Medianten genannt, mit Hilfe eines Vermittlers, Mediator genannt, eine ihre jeweiligen
Interessen wahrende Lösung für ihren Konflikt oder Streit erarbeiten. Die Parteien können in den Grenzen des
Rechts ihre Vorgehensweise frei bestimmen und insofern von ihrer Privatautonomie vollen Gebrauch machen.

Auf welchen Grundsätzen basiert die Mediation?

Mediationsverfahren laufen in aller Regel freiwillig ab. Die Mediation kann nur erfolgreich sein, wenn jede Partei
bereit ist, mit der jeweils anderen in konstruktive Verhandlungen zur Lösung des Konfliktes einzutreten.
Die Medianten können die Mediation daher jederzeit abbrechen.

Ziel der Mediation ist eine von den Parteien selbst erarbeitete, ihren Konflikt beilegende, einvernehmliche Lösung.
Weder der Mediator noch die Struktur der Mediation legen den Parteien irgendwelche Zwänge auf. Mithin sind die
Medianten für das Ergebnis der Mediation selbst verantwortlich. Der Mediator hat also in der Sache keinerlei
Entscheidungsbefugnis.

Aufgabe des Mediators ist es, die Parteien in ihren Verhandlungen zu unterstützen. Der Mediator ist für das
Mediationsverfahren, nicht jedoch für das Ergebnis verantwortlich. Daher hat der Mediator, wie erwähnt,
keinerlei Entscheidungsgewalt.

Der Mediator bemüht sich um das Vertrauen der Medianten, eine konstruktive Verhandlungsatmosphäre und stellt
gewissermaßen den Katalysator zwischen den Parteien dar, welche reagieren und „zueinander” finden sollen.
Allein durch Fragetechniken und eine geschickte Gesprächsführung macht der Mediator den streitenden Medianten
deutlich, wo die eigentlichen Ursachen ihres Konfliktes und ihre wesentlichen Interessen und Bedürfnisse liegen.
Letztlich benötigt der Mediator daher neben der Fachkompetenz für das Gebiet der Mediation und den Ablauf des
Mediationsverfahrens eine besondere Kommunikationskompetenz. Neutralität und Unparteilichkeit des Mediators
zählen zu den Grundvoraussetzungen eines Mediationsverfahrens.

Der Vertraulichkeitsgrundsatz soll vor allem die Verwendung von Informationen aus dem Mediationsverfahren in
einem nachfolgenden Gerichtsprozess verhindern. Alle Beteiligten müssen sich daher im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten dazu verpflichten, den Inhalt der in der Mediation offen gelegten Informationen vertraulich zu
behandeln.
     
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