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    Zweck des Vereins
Deutsche Patentanwälte zur Förderung der Mediation
 
   

Der Verein „Deutsche Patentanwälte zur Förderung der Mediation”
(Mediation Association of German Patent & Trademark Attorneys), kurz „map” hat seinen Sitz in München und ist
beim Amtsgericht München unter der Nummer VR 2025687 registriert.

Der Verein unterstützt als Idealverein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich
unabhängig. Er arbeitet mit allen Interessierten und Gleichgesinnten zusammen.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Mediation, insbesondere im Gewerblichen Rechtsschutz.
Der Verein möchte alle Organe der Rechtspflege über die Möglichkeiten der Mediation informieren und auch
Informationen zu Mediatoren und zur Durchführung von Mediationsverfahren liefern. Der Verein wird auch Parteien
bei der Durchführung von Mediationen unterstützen und führt eine Liste von Mediatoren (Mediatorenliste bzw.
Panel of Mediators), die er kostenlos veröffentlicht.

Der Verein fördert den zielgerichteten, kosten- und zeitsensitiven Umgang mit Konflikten, insbesondere die
Mediation sowie die Ausbildung von Mediatorinnen und Mediatoren. Der Verein verbreitet Informationen zur
Mediation und hilft Parteien bei Mediationsprozessen und in Konfliktsituationen.

Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt insbesondere durch spezifische Veranstaltungen, regelmäßige
Vereinstreffen und Publikationen des Vereins, insbesondere im Internet. Die Vereinsmittel dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Zulassung zum deutschen Patent-
anwalt / zur deutschen Patentanwältin hat. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Der Vorstand entscheidet
über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag. Ihm steht ein Ablehnungsrecht zu, sofern der Antragsteller den
Vereinszwecken zuwiderhandelt oder zuwiderhandeln droht. Voraussetzung ist die Einzahlung der Aufnahme-
gebühr und des Mitgliedsbeitrags. Mit der Aufnahme erklärt das Mitglied, dass es die Satzung anerkennt.

Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein finanziell unterstützen.
Über die Fördermitgliedschaft wird ein Fördervertrag geschlossen.

In die vom Verein geführte und veröffentlichte Liste der Mediatoren wird auf Antrag jedes ordentliche Mitglied
aufgenommen, das mindestens 120 Stunden Ausbildung in Mediation absolviert hat, wobei ein Teil dieser Zeit
praktische Ausbildung sein muss.
In dieser Mediatorenliste können auch nur solche Mitglieder verbleiben, die mindestens 8 Stunden Ausbildung
pro Jahr oder eine Mediation absolvieren bzw. durchführen.

     
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